FAQ - Häufig gestellte Fragen:
Wer
ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger?
Wo
kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?
Wer
kann einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen?
Wie
kann eine gewerksübergreifende Begutachtung erfolgen?
Warum
gibt es eine Baugutachtervereinigung?
Welche
Leistungen
erbringt die BGV für
Planer?
Welche
Leistungen
erbringt die BGV Handwerksbetriebe?
Welche
Leistungen
erbringt die BGV private
Auftraggeber/Bauherren?
Welche
Leistungen
erbringt die BGV Hauseigentümer?
Welche
Leistungen
erbringt die BGV Mieter
und Vermieter?
Welche
Leistungen
erbringt die BGV Hausverwalter?
Welche
Leistungen
erbringt die BGV Versicherungen?
Welche
Leistungen
erbringt die BGV Anwälte?
Welche
Leistungen
erbringt die BGV Gerichte?
Wie
kann das Netzwerk der Baugutachtervereinigung helfen?
Wer
ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger?
Öffentlich
bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen
Institution bestellt und vereidigt wurden (Handwerkskammern,
Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern,
Bezirksregierungen, u.a.). Öffentlich bestellte Sachverständige
zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und
Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch
die Bestellungskörperschaft.
<<zurück
Wo
kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?
Immer, wenn
- eine
unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
- ein
Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
- eine
Sache bewertet,
- ein
fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt
oder
- der
tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu
Beweiszwecken, festgestellt werden soll
kann
ein öffentlich bestellter Sachverständiger Hilfestellung
geben.
Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen
eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen
Einigung dar.
<<zurück
Wer
kann einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen?
Grundsätzlich
kann jedermann gegen Vergütung einen Sachverständigen mit
einer Gutachtenerstellung beauftragen.
<<zurück
Wie
kann eine gewerksübergreifende Begutachtung erfolgen?
Da bei der
Erstellung komplexer Gebäude eine Vielzahl von
Handwerksbetrieben beteiligt sind, werden bei Begutachtung von
Immobilien mehrere Sachverständige erforderlich. Um die Kosten
in einen überschaubaren Rahmen zu halten, haben sich Sachverständige
zu dem Netzwerk Baugutachtervereinigung ( www.BGV.de
) zusammengeschlossen.
Das
Netzwerk besteht aus einer Vielzahl von Sachverständigen für sämtliche
Gewerke und Bereiche am Bau, beginnend von der Planung bis zur
Ausstattung und Möblierung der Gebäude. Wobei jeder Sachverständige
sich auf verschiedene Gebiete spezialisiert hat. Sämtliche
Sachverständige sind vereidigte und öffentlich bestellte
Sachverständige der unterschiedlichen Handwerkskammern in NRW.
Es
soll erreicht werden, dass auf der einen Seite gewerkübergreifende
Sachverständigengutachten erstellt werden, auf der anderen
Seite jeder Sachverständige nur für sein Fachgebiet Gutachten
erstellt und für andere Gewerke unverzüglich Kollegen aus dem
Netzwerk der Baugutachtervereinigung hinzuzieht um dessen
Stellungnahmen in dem Gutachten zu verwenden bzw. um eine
separate Ausarbeitung zu erhalten.
Hiermit
sollen die großen handwerklichen Kenntnisse von
Handwerksmeistern mit langjähriger Berufserfahrung genutzt
werden und der Spezialisierung im heutigen Leben insbesondere im
Baubereich Rücksicht genommen werden. Nur so kann bei den
heutigen Anforderungen eine sachgerechte und umfassende
Stellungnahme zu allen Problembereichen erfolgen. Die
Baugutachtervereinigung greift so auf die Spezialkennntisse
einer Vielzahl von Sachverständigen zurück und kann unter Umständen
auch schon einen ersten Termin vereinbaren.
<<zurück
Zielsetzung
der Baugutachtervereinigung
( www.BGV.de )
Warum
"Baugutachtervereinigung"?
Beim
Bauen arbeiten viele Gewerke zusammen. Obwohl die Baustatik
wenig von der Lüftungstechnik weiß, der Elektrotechniker der
natürliche Feind des Malers zu sein scheint und alle
miteinander nur zu häufig mit der Kalkulation in Konflikt
liegen, steht am Ende ein Gebäude, das auf wunderbare Weise
auch noch dem Entwurf des Architekten ähnelt und in Ansätzen
sogar den Intentionen des Bauherrn folgt.
Damit
am Ende des Bauobjektes nicht die Stunde des Rechts schlägt,
sollte im Vorfeld versucht werden, eine vorsorgende
Konfliktminimierung durchzuführen. Aus diesem Grunde sind alle
am Bau Beteiligten gut beraten, wenn sie sich sowohl
hinsichtlich ihrer fachlichen Standards bewusst werden und diese
auf den neusten Stand bringen, als auch sich über den einschlägig
rechtlichen Rahmen zu informieren.
Um
diese Situation für alle Beteiligten in den Griff zu bekommen,
haben sich Sachverständige und öffentlich bestellte und
vereidigte Gutachter aus allen am Bau beteiligten Gewerken
zusammengeschlossen. Angefangen von Sachverständigen für Boden
und Baugrund, für die Rohbauerstellung mit allen Gewerken und
den Ausbau von Wohnungen, Geschäftshäusern und anderen Gebäuden
bis hin zur Ausstattung über die gesamte Elektro-, Klima- und
Heizungsanlage bis hin zum Ausbau der Gebäude einschließlich
der Möbel sind Sachverständige bzw. Gutachter Mitglied der
Baugutachtervereinigung. Dies bietet allem am Bau Beteiligten
entscheidende Vorteile.
Viele
Probleme, Absprachen mit unterschiedlichsten Handwerkern, Suchen
der kostengünstigsten oder der technisch neusten Lösung,
Ausschreibung, Angebotsbewertung, Beaufsichtigung der Arbeiten,
Feststellung von Mängeln bzw. Absprachen der technischen
Voraussetzungen und Durchführung der Bauaufgaben sind zu bewältigen.
Die Baugutachtervereinigung dient allen am Bau Beteiligten von
den Bauherren, über Architekten bis zu Handwerkern, Rechtsanwälten
und Richtern. Es besteht damit die Möglichkeit, bereits frühzeitig
Fehler zu vermeiden und Mängel zu verhindern bzw. eine
sachgerechte und kostengünstige Beseitigung von Schäden und Mängeln
zu sichern.
<<zurück
Leistungen
für Planer
Auch
für die Bauplaner kann die Einschaltung der
Baugutachtervereinigung in vielen Fällen sachgerecht und
angezeigt sein.
So
kann die Baugutachtervereinigung durch die Mitglieder unterstützende
Planungs- und Kontrollleistung für den Bauplaner/Architekten
und Bauleiter erbringen. Es kann eine Qualitätssicherung der
Bauausführung erreicht werden, es können die Bauausführungen
überwacht, beurteilt und dokumentiert werden. Es können auch
hier den Planern Entwicklungskonzepte für Sanierungsfälle an
die Hand gegeben werden. Ebenso können Gutachten über die Art
und Weise von Mangelbeseitigung vorgenommen werden.
Auch
Bauplaner haben häufig Interesse an der Erstellung oder Prüfung
von Wärme- und Schallschutznachweisen.
Die
Baugutachtervereinigung ist in diesem Zusammenhang in der Lage,
durch den Einsatz modernster technischer Mittel diese Unterstützung
für die Bauplaner zu gewährleisten und insoweit die Haftung
der Bauplaner zu minimieren. Die Baugutachtervereinigung kann
durch ihre Mitglieder technische Gebäudeinspektionen vornehmen,
Messwerte ermitteln gemäß Einsparverordnung, endoskopische
Untersuchungen vornehmen, Thermografie-Aufnahmen veranlassen,
Blower Door Tests und mikroskopische Untersuchungen durchführen.
Sollte
es bereits Streitigkeiten geben, kann die
Baugutachtervereinigung auch vorgerichtlich hier den Bauplaner
unterstützen, evtl. Ansprüche des Bauherrn durchzusetzen oder
Feststellungen zu treffen, ob Mängel überhaupt vorliegen. Dies
ist möglich durch gutachterliche Stellungnahmen, ausführliche
Sachverständigengutachten, außergerichtliche
Streitschlichtung, Schiedsgutachten und Schadensbeurteilung bzw.
Bewertung.
<<zurück
Leistungen
für Handwerksbetriebe:
Das
Netzwerk "schadenfreiesbauen.de" als Partner des
Bauhandwerks
Das
Tätigkeitsfeld der angeschlossenen Sachverständigen umfasst
eine große Bandbreite an Leistungen, die unter anderem auch für
Handwerksbetriebe interessant sind. So unterstützen wir
Bauhandwerker bei der technisch und rechtlich sicheren
Abwicklung der Bauaufgaben von dem Ausschreibungsverfahren bis
zur Rechnungsprüfung. Insbesondere zum Zeitpunkt der Abnahme
kann durch die Einschaltung der Baugutachtervereinigung erreicht
werden, dass die Schlusszahlung beschleunigt wird.
Weitere
Leistungen sind unter anderem Schulungen, Planungs-Checks und
Planungshilfen bei aktuellen Projekten sowie die Hinführung zur
Bauabnahme. Unsere kooperierenden Fachanwälte sorgen für die
Beratung in Rechtsfragen.
Das
Ziel unserer Arbeit ist es, im Rahmen einer aussergerichtlichen
Tätigkeit langjährige und kostenträchtige
Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, um so eine schnelle
Abwicklung der Aufträge zu erreichen und damit eine zügige
Zahlungsabwicklung zu fördern. Sollte eine Beauftragung in
einem gerichtlichen Verfahren erfolgen, werden wir sachgerechte,
qualifizierte Gutachten erstellen bzw. uns entsprechend mit
vorliegenden Gerichtsgutachten auseinandersetzen.
<<zurück
Leistungen
für private Auftraggeber/Bauherren:
Die
Baugutachtervereinigung kann Bauherrn in vielen Bereichen
unterstützen. Bereits in vorgerichtlichen Streitigkeiten kann
die Baugutachtervereinigung durch Stellung der spezialisierten
Sachverständigen gutachterliche Stellungnahmen abgeben,
Sachverständigengutachten erstellen, außergerichtliche
Abwicklung von Baustreitigkeiten übernehmen, Schiedsgutachten
erstellen, Privatgutachten abgeben und Schadensbeurteilungen und
Bewertungen vornehmen.
Die
Baugutachtervereinigung sorgt mit ihren Mitgliedern dafür, dass
technische Gebäudeinspektionen durchgeführt werden, Messwerte
gemäß Energieeinsparungsverordnung ermittelt werden, evtl.
endoskopische Untersuchungen durchgeführt werden,
Thermografie-Aufnahmen des bestehenden Gebäudes gemacht werden,
Luftdichtigkeitsüberprüfungen im Rahmen eines Blower Door
Tests erfolgen und mikroskopische Untersuchungen eingeleitet
werden.
Darüber
hinaus ist die Baugutachtervereinigung natürlich auch in der
Lage, bereits im Vorfeld bei der Planung, Kontrolle und
Bauleitung für Bauherren tätig zu sein. Die Bauleistungen der
Handwerker können geprüft und überwacht werden. Es kann eine
Baubetreuung erfolgen. In diesem Zusammenhang ein Controling von
Generalunternehmerleistungen durchgeführt werden. Ebenso können
die Bauherren bei der Abnahme unterstützt werden. Es können
einzelne Bauwerksüberprüfungen sowie eine Gesamtüberprüfung
erfolgen. Dieses führt insbesondere zu einer Qualitätssicherung
der Bauausführung und bedeutet auch für die Handwerker
Rechtsklarheit. Sofern gewünscht, kann die Überwachung,
Beurteilung und Dokumentation der Bauausführung durch Sachverständige
der Baugutachtervereinigung erfolgen. Es können bei bestehenden
Objekten Sanierungskonzepte ermittelt werden, deren Umsetzung
und Überwachung begleitet werden. Ebenso ist es möglich, Wärmeschutz-
und Schallschutznachweise zu prüfen oder sogar erstellen zu
lassen.
<<zurück
Leistungen
für Hauseigentümer:
Für
Eigentümer ist die frühzeitige Einschaltung der
Baugutachtervereinigung häufig sinnvoll, für anstehende
Sanierungsarbeiten kann der Sanierungsbedarf und Aufwand
ermittelt werden, anschließend kann die Ausschreibung
vorbereitet und das Vergabeverfahren durchgeführt werden. Nach
der Auftragsvergabe ist die Baugutachtervereinigung durch die
Qualifizierung / Spezialisierung in der Lage, den Baufortschritt
zu überwachen, die Bauleitung durchzuführen, die Rechnungsprüfung
vorzunehmen und die Abnahme der Leistungen zu unterstützen.
Die
Baugutachtervereinigung ermöglicht Ihnen so eine problemlose
Abwicklung Ihrer Baumaßnahmen.
<<zurück
Leistungen
für Mieter und Vermieter
Auch
für Mieter/Vermieter kann auch die Einschaltung der
Baugutachtervereinigung interessant sein, insbesondere bezüglich
der Stellungnahme zum Vorliegen von Mängel an dem Mietobjekt:
Sind Ursachen von Mängeln auf falschen Gebrauch oder auf Mängel
der Sache zurückzuführen, in welcher Höhe ist eine
Mietminderung berechtigt, welche Maßnahmen können durchgeführt
werden, um den Zustand abzuändern. Bei Beendigung von Mietverträgen
ist häufig die Fragestellung zu beantworten: Liegt ein üblicher
Gebrauch der Sache vor oder eine schadensersatzbegründende stärkere
Abnutzung? Für die Beantwortung all dieser Fragen ist die
Baugutachtervereinigung der richtige Ansprechpartner.
Darüber
hinaus können durch die technischen Seiten Wohnungsmessung,
Feuchtemessung etc. in Wohnungen durchgeführt werden.
<<zurück
Leistungen
für Hausverwalter
Die
Gutachter können für Hausverwalter insbesondere bei
Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen
unterstützten und ihnen insbesondere die Haftung gegenüber den
Gemeinschaften abnehmen.
Die
Gutachter können sehr konkret feststellen, welche Sanierungsmaßnahmen
erforderlich sind, hierfür eine Ausschreibung veranlassen und
anschließend die Vergabe der Aufträge an die Handwerksfirmen
vorbereiten. Nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft kann die
Gutachtervereinigung die Ausführung der Arbeiten überprüfen,
die Abnahme vornehmen sowie die Schlussrechnung prüfen.
Insbesondere
im Hinblick auf die Spezialkenntnisse der Gutachter kann somit
den Verwaltungen ein großes Haftungsrisiko abgenommen werden.
Darüber hinaus kann die Einschaltung der
Baugutachtervereinigung auch eine sachgerechte Behandlung von
Sanierungsmaßnahmen gegenüber der Gemeinschaft und eine
erhebliche Zeit-/Kostenersparnis bedeuten.
<<zurück
Leistungen
für Versicherungen
Bei
den Versicherungen ist es so, dass häufig wegen Zeitmangel die
Feststellung der Schäden und Ursachen dem später auch ausführenden
Handwerker überlassen bleibt. Die Baugutachtervereinigung ist
kurzfristig in der Lage, jeden angemessenen, sachkundigen und
fachspezifischen Sachverständigen zu einer Schadensstelle zu
schicken und so den Schadensumfang festzustellen. Gleichzeitig
kann der Sachverständige die Ursachen klären, die Kosten
ermitteln und ggf. die Ausführung des Handwerkers bis hin zur
Abnahme und Rechnungsprüfung kontrollieren.
Insoweit
bietet die Baugutachtervereinigung mit ihren Partnern den
Versicherungen Spezialfachwissen aus allen Bereichen der
Bautechnik, um so Schäden schnell, sachgemäß und kostengünstig
abwickeln zu können.
<<zurück
Leistungen
für Anwälte
Bei
Baustreitigkeiten ist stellen sich den sachbearbeitenden Anwälten
immer wieder die gleichen Fragen: Liegt ein Mangel vor? Was war
Inhalt des Auftrags? Was schuldete der Handwerker? Entspricht
die Ausführung dem Stand der Technik? ...
Hier
fehlt es den Anwälten zwangsläufig an der erforderlichen
Fachkenntnis bzw. dem technischen Wissen, um beurteilen zu können,
stehen dem Mandanten noch Ansprüche zu, ist der Vertrag erfüllt,
gibt es Nacherfüllungsrechte, sind noch Vergütungsansprüche
gegeben, existieren Ansprüche auf Gewährleistung.
In
all diesen Fällen ist die Baugutachtervereinigung der richtige
Ansprechpartner. Bereits im Vorfeld von gerichtlichen Verfahren
können für überschaubare Kosten erste Überprüfungen
vorgenommen werden. Es werden die erforderlichen Sachverständigen
für alle betroffenen Gewerke hinzugezogen. Im Anschluss daran
kann auf Wunsch ein umfassendes Gutachten erstellt werden, das
Grundlage für die weitere Sachbearbeitung durch den Anwalt
darstellt. Diese Gutachten kann so die außergerichtliche
Streitbeilegung fördern.
Soweit
bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, kann die
Baugutachtervereinigung mit ihren öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen Gutachten im Auftrag der Gerichte
erledigen. Ebenso können diese Sachverständigen den Anwälten
bei der Auseinandersetzung mit bereits vorliegenden Gutachten
behilflich sein.
Auch
hier obliegt es den Anwälten frühzeitig die
Baugutachtervereinigung einzuschalten, um so evtl. langwierige
Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
<<zurück
Leistungen
für Gerichte
Bei
Gerichten ist es häufig so, dass von dem zuständigen Richter
aus einer Liste Gutachter ausgewählt werden, ohne sich mit der
konkreten Aufgabenstellung auseinander zusetzen. Dabei wird übersehen,
dass es gerade im Baubereich eine große Spezialisierung gibt.
Hier
ist es erforderlich, einen Fachmann zu finden, der mit seinen
Spezialkenntnissen in der Lage ist die konkrete Fragestellung
schnell und sachgerecht zu beantworten. Hier können die
Koordinatoren der Baugutachtervereinigung wichtige Hilfestellung
leisten, in dem sie aus dem Partnern der Gutachtervereinigung
die erforderlichen, öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen benennt.
Darüber
hinaus organisiert die Gutachtervereinigung im Bedarfsfall
Gemeinschaftsgutachten.
<<zurück
Wie
kann das Netzwerk der Baugutachtervereinigung helfen?
Zum Beispiel,
wenn
- der
Wert einer Immobilie oder geerbten Briefmarkensammlung
taxiert werden soll,
- Schlampereien
bei Bauarbeiten festgestellt werden,
- ein
Wasserrohrbruch zu einem Gebäudeschaden führte,
können
mit Hilfe der Baugutachtervereinigung in der Regel einzelne oder
mehrere Sachverständige
- zu
diesem Themengebiet,
- in
unmittelbarer Nähe,
- mit
Adresse und Telefon-, Telefaxnummer,
- schnell
und kostengünstig,
- ohne
fremde Hilfe
ermittelt
werden.
<<zurück |