FAQ - Häufig gestellte Fragen:

Wer ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger? 

Wo kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen? 

Wer kann einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen? 

Wie kann eine gewerksübergreifende Begutachtung erfolgen?

Warum gibt es eine Baugutachtervereinigung?

Welche Leistungen erbringt die BGV für Planer?

Welche Leistungen erbringt die BGV Handwerksbetriebe?

Welche Leistungen erbringt die BGV private Auftraggeber/Bauherren?

Welche Leistungen erbringt die BGV Hauseigentümer?

Welche Leistungen erbringt die BGV Mieter und Vermieter?

Welche Leistungen erbringt die BGV Hausverwalter?

Welche Leistungen erbringt die BGV Versicherungen?

Welche Leistungen erbringt die BGV Anwälte?

Welche Leistungen erbringt die BGV Gerichte?

Wie kann das Netzwerk der Baugutachtervereinigung helfen? 

Wer ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger? 

Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen, u.a.). Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft. 

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Wo kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen? 

Immer, wenn 

  • eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt, 
  • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt, 
  • eine Sache bewertet, 
  • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder 
  • der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll 

kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger Hilfestellung geben.
Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.

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Wer kann einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen? 

Grundsätzlich kann jedermann gegen Vergütung einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen.

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Wie kann eine gewerksübergreifende Begutachtung erfolgen?

Da bei der Erstellung komplexer Gebäude eine Vielzahl von Handwerksbetrieben beteiligt sind, werden bei Begutachtung von Immobilien mehrere Sachverständige erforderlich. Um die Kosten in einen überschaubaren Rahmen zu halten, haben sich Sachverständige zu dem Netzwerk Baugutachtervereinigung ( www.BGV.de ) zusammengeschlossen. 

Das Netzwerk besteht aus einer Vielzahl von Sachverständigen für sämtliche Gewerke und Bereiche am Bau, beginnend von der Planung bis zur Ausstattung und Möblierung der Gebäude. Wobei jeder Sachverständige sich auf verschiedene Gebiete spezialisiert hat. Sämtliche Sachverständige sind vereidigte und öffentlich bestellte Sachverständige der unterschiedlichen Handwerkskammern in NRW.

Es soll erreicht werden, dass auf der einen Seite gewerkübergreifende Sachverständigengutachten erstellt werden, auf der anderen Seite jeder Sachverständige nur für sein Fachgebiet Gutachten erstellt und für andere Gewerke unverzüglich Kollegen aus dem Netzwerk der Baugutachtervereinigung hinzuzieht um dessen Stellungnahmen in dem Gutachten zu verwenden bzw. um eine separate Ausarbeitung zu erhalten.

Hiermit sollen die großen handwerklichen Kenntnisse von Handwerksmeistern mit langjähriger Berufserfahrung genutzt werden und der Spezialisierung im heutigen Leben insbesondere im Baubereich Rücksicht genommen werden. Nur so kann bei den heutigen Anforderungen eine sachgerechte und umfassende Stellungnahme zu allen Problembereichen erfolgen. Die Baugutachtervereinigung greift so auf die Spezialkennntisse einer Vielzahl von Sachverständigen zurück und kann unter Umständen auch schon einen ersten Termin vereinbaren.

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Zielsetzung der Baugutachtervereinigung ( www.BGV.de )

Warum "Baugutachtervereinigung"?

Beim Bauen arbeiten viele Gewerke zusammen. Obwohl die Baustatik wenig von der Lüftungstechnik weiß, der Elektrotechniker der natürliche Feind des Malers zu sein scheint und alle miteinander nur zu häufig mit der Kalkulation in Konflikt liegen, steht am Ende ein Gebäude, das auf wunderbare Weise auch noch dem Entwurf des Architekten ähnelt und in Ansätzen sogar den Intentionen des Bauherrn folgt.

Damit am Ende des Bauobjektes nicht die Stunde des Rechts schlägt, sollte im Vorfeld versucht werden, eine vorsorgende Konfliktminimierung durchzuführen. Aus diesem Grunde sind alle am Bau Beteiligten gut beraten, wenn sie sich sowohl hinsichtlich ihrer fachlichen Standards bewusst werden und diese auf den neusten Stand bringen, als auch sich über den einschlägig rechtlichen Rahmen zu informieren.

Um diese Situation für alle Beteiligten in den Griff zu bekommen, haben sich Sachverständige und öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter aus allen am Bau beteiligten Gewerken zusammengeschlossen. Angefangen von Sachverständigen für Boden und Baugrund, für die Rohbauerstellung mit allen Gewerken und den Ausbau von Wohnungen, Geschäftshäusern und anderen Gebäuden bis hin zur Ausstattung über die gesamte Elektro-, Klima- und Heizungsanlage bis hin zum Ausbau der Gebäude einschließlich der Möbel sind Sachverständige bzw. Gutachter Mitglied der Baugutachtervereinigung. Dies bietet allem am Bau Beteiligten entscheidende Vorteile. 

Viele Probleme, Absprachen mit unterschiedlichsten Handwerkern, Suchen der kostengünstigsten oder der technisch neusten Lösung, Ausschreibung, Angebotsbewertung, Beaufsichtigung der Arbeiten, Feststellung von Mängeln bzw. Absprachen der technischen Voraussetzungen und Durchführung der Bauaufgaben sind zu bewältigen.
Die Baugutachtervereinigung dient allen am Bau Beteiligten von den Bauherren, über Architekten bis zu Handwerkern, Rechtsanwälten und Richtern. Es besteht damit die Möglichkeit, bereits frühzeitig Fehler zu vermeiden und Mängel zu verhindern bzw. eine sachgerechte und kostengünstige Beseitigung von Schäden und Mängeln zu sichern.

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Leistungen für Planer

Auch für die Bauplaner kann die Einschaltung der Baugutachtervereinigung in vielen Fällen sachgerecht und angezeigt sein.

So kann die Baugutachtervereinigung durch die Mitglieder unterstützende Planungs- und Kontrollleistung für den Bauplaner/Architekten und Bauleiter erbringen. Es kann eine Qualitätssicherung der Bauausführung erreicht werden, es können die Bauausführungen überwacht, beurteilt und dokumentiert werden. Es können auch hier den Planern Entwicklungskonzepte für Sanierungsfälle an die Hand gegeben werden. Ebenso können Gutachten über die Art und Weise von Mangelbeseitigung vorgenommen werden.

Auch Bauplaner haben häufig Interesse an der Erstellung oder Prüfung von Wärme- und Schallschutznachweisen.

Die Baugutachtervereinigung ist in diesem Zusammenhang in der Lage, durch den Einsatz modernster technischer Mittel diese Unterstützung für die Bauplaner zu gewährleisten und insoweit die Haftung der Bauplaner zu minimieren. Die Baugutachtervereinigung kann durch ihre Mitglieder technische Gebäudeinspektionen vornehmen, Messwerte ermitteln gemäß Einsparverordnung, endoskopische Untersuchungen vornehmen, Thermografie-Aufnahmen veranlassen, Blower Door Tests und mikroskopische Untersuchungen durchführen.

Sollte es bereits Streitigkeiten geben, kann die Baugutachtervereinigung auch vorgerichtlich hier den Bauplaner unterstützen, evtl. Ansprüche des Bauherrn durchzusetzen oder Feststellungen zu treffen, ob Mängel überhaupt vorliegen. Dies ist möglich durch gutachterliche Stellungnahmen, ausführliche Sachverständigengutachten, außergerichtliche Streitschlichtung, Schiedsgutachten und Schadensbeurteilung bzw. Bewertung.

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Leistungen für Handwerksbetriebe:

Das Netzwerk "schadenfreiesbauen.de" als Partner des Bauhandwerks 

Das Tätigkeitsfeld der angeschlossenen Sachverständigen umfasst eine große Bandbreite an Leistungen, die unter anderem auch für Handwerksbetriebe interessant sind. So unterstützen wir Bauhandwerker bei der technisch und rechtlich sicheren Abwicklung der Bauaufgaben von dem Ausschreibungsverfahren bis zur Rechnungsprüfung. Insbesondere zum Zeitpunkt der Abnahme kann durch die Einschaltung der Baugutachtervereinigung erreicht werden, dass die Schlusszahlung beschleunigt wird.

Weitere Leistungen sind unter anderem Schulungen, Planungs-Checks und Planungshilfen bei aktuellen Projekten sowie die Hinführung zur Bauabnahme. Unsere kooperierenden Fachanwälte sorgen für die Beratung in Rechtsfragen. 

Das Ziel unserer Arbeit ist es, im Rahmen einer aussergerichtlichen Tätigkeit langjährige und kostenträchtige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, um so eine schnelle Abwicklung der Aufträge zu erreichen und damit eine zügige Zahlungsabwicklung zu fördern. Sollte eine Beauftragung in einem gerichtlichen Verfahren erfolgen, werden wir sachgerechte, qualifizierte Gutachten erstellen bzw. uns entsprechend mit vorliegenden Gerichtsgutachten auseinandersetzen.

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Leistungen für private Auftraggeber/Bauherren:

Die Baugutachtervereinigung kann Bauherrn in vielen Bereichen unterstützen. Bereits in vorgerichtlichen Streitigkeiten kann die Baugutachtervereinigung durch Stellung der spezialisierten Sachverständigen gutachterliche Stellungnahmen abgeben, Sachverständigengutachten erstellen, außergerichtliche Abwicklung von Baustreitigkeiten übernehmen, Schiedsgutachten erstellen, Privatgutachten abgeben und Schadensbeurteilungen und Bewertungen vornehmen.

Die Baugutachtervereinigung sorgt mit ihren Mitgliedern dafür, dass technische Gebäudeinspektionen durchgeführt werden, Messwerte gemäß Energieeinsparungsverordnung ermittelt werden, evtl. endoskopische Untersuchungen durchgeführt werden, Thermografie-Aufnahmen des bestehenden Gebäudes gemacht werden, Luftdichtigkeitsüberprüfungen im Rahmen eines Blower Door Tests erfolgen und mikroskopische Untersuchungen eingeleitet werden.

Darüber hinaus ist die Baugutachtervereinigung natürlich auch in der Lage, bereits im Vorfeld bei der Planung, Kontrolle und Bauleitung für Bauherren tätig zu sein. Die Bauleistungen der Handwerker können geprüft und überwacht werden. Es kann eine Baubetreuung erfolgen. In diesem Zusammenhang ein Controling von Generalunternehmerleistungen durchgeführt werden. Ebenso können die Bauherren bei der Abnahme unterstützt werden. Es können einzelne Bauwerksüberprüfungen sowie eine Gesamtüberprüfung erfolgen. Dieses führt insbesondere zu einer Qualitätssicherung der Bauausführung und bedeutet auch für die Handwerker Rechtsklarheit. Sofern gewünscht, kann die Überwachung, Beurteilung und Dokumentation der Bauausführung durch Sachverständige der Baugutachtervereinigung erfolgen. Es können bei bestehenden Objekten Sanierungskonzepte ermittelt werden, deren Umsetzung und Überwachung begleitet werden. Ebenso ist es möglich, Wärmeschutz- und Schallschutznachweise zu prüfen oder sogar erstellen zu lassen.

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Leistungen für Hauseigentümer:

Für Eigentümer ist die frühzeitige Einschaltung der Baugutachtervereinigung häufig sinnvoll, für anstehende Sanierungsarbeiten kann der Sanierungsbedarf und Aufwand ermittelt werden, anschließend kann die Ausschreibung vorbereitet und das Vergabeverfahren durchgeführt werden. Nach der Auftragsvergabe ist die Baugutachtervereinigung durch die Qualifizierung / Spezialisierung in der Lage, den Baufortschritt zu überwachen, die Bauleitung durchzuführen, die Rechnungsprüfung vorzunehmen und die Abnahme der Leistungen zu unterstützen.

Die Baugutachtervereinigung ermöglicht Ihnen so eine problemlose Abwicklung Ihrer Baumaßnahmen.

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Leistungen für Mieter und Vermieter

Auch für Mieter/Vermieter kann auch die Einschaltung der Baugutachtervereinigung interessant sein, insbesondere bezüglich der Stellungnahme zum Vorliegen von Mängel an dem Mietobjekt: Sind Ursachen von Mängeln auf falschen Gebrauch oder auf Mängel der Sache zurückzuführen, in welcher Höhe ist eine Mietminderung berechtigt, welche Maßnahmen können durchgeführt werden, um den Zustand abzuändern. Bei Beendigung von Mietverträgen ist häufig die Fragestellung zu beantworten: Liegt ein üblicher Gebrauch der Sache vor oder eine schadensersatzbegründende stärkere Abnutzung? Für die Beantwortung all dieser Fragen ist die Baugutachtervereinigung der richtige Ansprechpartner.

Darüber hinaus können durch die technischen Seiten Wohnungsmessung, Feuchtemessung etc. in Wohnungen durchgeführt werden.

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Leistungen für Hausverwalter

Die Gutachter können für Hausverwalter insbesondere bei Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen unterstützten und ihnen insbesondere die Haftung gegenüber den Gemeinschaften abnehmen.

Die Gutachter können sehr konkret feststellen, welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, hierfür eine Ausschreibung veranlassen und anschließend die Vergabe der Aufträge an die Handwerksfirmen vorbereiten. Nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft kann die Gutachtervereinigung die Ausführung der Arbeiten überprüfen, die Abnahme vornehmen sowie die Schlussrechnung prüfen. 

Insbesondere im Hinblick auf die Spezialkenntnisse der Gutachter kann somit den Verwaltungen ein großes Haftungsrisiko abgenommen werden. Darüber hinaus kann die Einschaltung der Baugutachtervereinigung auch eine sachgerechte Behandlung von Sanierungsmaßnahmen gegenüber der Gemeinschaft und eine erhebliche Zeit-/Kostenersparnis bedeuten. 

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Leistungen für Versicherungen

Bei den Versicherungen ist es so, dass häufig wegen Zeitmangel die Feststellung der Schäden und Ursachen dem später auch ausführenden Handwerker überlassen bleibt. Die Baugutachtervereinigung ist kurzfristig in der Lage, jeden angemessenen, sachkundigen und fachspezifischen Sachverständigen zu einer Schadensstelle zu schicken und so den Schadensumfang festzustellen. Gleichzeitig kann der Sachverständige die Ursachen klären, die Kosten ermitteln und ggf. die Ausführung des Handwerkers bis hin zur Abnahme und Rechnungsprüfung kontrollieren.

Insoweit bietet die Baugutachtervereinigung mit ihren Partnern den Versicherungen Spezialfachwissen aus allen Bereichen der Bautechnik, um so Schäden schnell, sachgemäß und kostengünstig abwickeln zu können.

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Leistungen für Anwälte

Bei Baustreitigkeiten ist stellen sich den sachbearbeitenden Anwälten immer wieder die gleichen Fragen: Liegt ein Mangel vor? Was war Inhalt des Auftrags? Was schuldete der Handwerker? Entspricht die Ausführung dem Stand der Technik? ...

Hier fehlt es den Anwälten zwangsläufig an der erforderlichen Fachkenntnis bzw. dem technischen Wissen, um beurteilen zu können, stehen dem Mandanten noch Ansprüche zu, ist der Vertrag erfüllt, gibt es Nacherfüllungsrechte, sind noch Vergütungsansprüche gegeben, existieren Ansprüche auf Gewährleistung.

In all diesen Fällen ist die Baugutachtervereinigung der richtige Ansprechpartner. Bereits im Vorfeld von gerichtlichen Verfahren können für überschaubare Kosten erste Überprüfungen vorgenommen werden. Es werden die erforderlichen Sachverständigen für alle betroffenen Gewerke hinzugezogen. Im Anschluss daran kann auf Wunsch ein umfassendes Gutachten erstellt werden, das Grundlage für die weitere Sachbearbeitung durch den Anwalt darstellt. Diese Gutachten kann so die außergerichtliche Streitbeilegung fördern.

Soweit bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, kann die Baugutachtervereinigung mit ihren öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Gutachten im Auftrag der Gerichte erledigen. Ebenso können diese Sachverständigen den Anwälten bei der Auseinandersetzung mit bereits vorliegenden Gutachten behilflich sein. 

Auch hier obliegt es den Anwälten frühzeitig die Baugutachtervereinigung einzuschalten, um so evtl. langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

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Leistungen für Gerichte

Bei Gerichten ist es häufig so, dass von dem zuständigen Richter aus einer Liste Gutachter ausgewählt werden, ohne sich mit der konkreten Aufgabenstellung auseinander zusetzen. Dabei wird übersehen, dass es gerade im Baubereich eine große Spezialisierung gibt.

Hier ist es erforderlich, einen Fachmann zu finden, der mit seinen Spezialkenntnissen in der Lage ist die konkrete Fragestellung schnell und sachgerecht zu beantworten. Hier können die Koordinatoren der Baugutachtervereinigung wichtige Hilfestellung leisten, in dem sie aus dem Partnern der Gutachtervereinigung die erforderlichen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen benennt.

Darüber hinaus organisiert die Gutachtervereinigung im Bedarfsfall Gemeinschaftsgutachten.

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Wie kann das Netzwerk der Baugutachtervereinigung helfen? 

Zum Beispiel, wenn 

  • der Wert einer Immobilie oder geerbten Briefmarkensammlung taxiert werden soll, 
  • Schlampereien bei Bauarbeiten festgestellt werden, 
  • ein Wasserrohrbruch zu einem Gebäudeschaden führte, 

können mit Hilfe der Baugutachtervereinigung in der Regel einzelne oder mehrere Sachverständige 

  • zu diesem Themengebiet, 
  • in unmittelbarer Nähe, 
  • mit Adresse und Telefon-, Telefaxnummer, 
  • schnell und kostengünstig, 
  • ohne fremde Hilfe 

ermittelt werden. 

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Jürgen Klodt von der Handwerkskammer Münster öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk

Barenscheidstr. 2
45886 Gelsenkirchen

Tel.  0209- 201969 oder

Tel.  0209- 88339986
Mobil 0178- 1565073

E- mail:
info@klodt-gutachter.de